Erste Hilfe sollte und kann jeder von uns leisten. Unsere Lehrgänge richten sich an alle Interessierten und benötigen keinerlei Vorkenntnisse. Sie erlangen Handlungssicherheit und Hilfestellungen für nahezu jeden Notfall in Freizeit und Beruf.
Betriebliche Ersthelfer: Abrechnung übernehmen wir für Sie bei den BG's/Unfallkassen. (Achtung, bei den nachfolgenden BG's müssen Sie vorab eine Kostenübernahme beauftragen
Diese Ausbildung wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (BGV-A1) durchgeführt und umfasst seit 01. April 2015 durch die Novellierung der Richtlinien der Unfallversicherungsträger für die Ersthelferausbildung einen Lehrgangstag (9 Unterrichtsstunden).
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Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
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Das Lehrgangsangebot für Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen behandelt die typischen Notfälle im Säuglings- und Kindesalter.
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Die Fortbildung erfolgt nach den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur
Zahnärztlichen Fortbildung und wird von der Zahnärztekammer (BZÄK/DGZMK) mit 5
Fortbildungspunkten anerkannt.
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